Wie gründe ich eine Holding?
Du weißt, dass du mal mehrere Unternehmen gründen möchtest oder du führst bereits eine erfolgreiche GmbH oder AG und möchtest einen weiteren Geschäftszweig oder Niederlassung erschließen? Dann solltest du jetzt hier aufmerksam weiterlesen, denn die Gründung einer Holding ist ein guter Weg, deine Geschäfte in eine Struktur zu bringen. Aber auch Steuervorteile spielen eine große Rolle.

Autor: Timm Westmark
Unternehmer
Bevor wir mit der Gründung einer Holding fortfahren, ein kurzer Exkurs zur Holding an sich: Aufgabe der Holding ist es, Vermögen zu verwalten, darunter auch das Halten und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Weitere Infos zur Definition der Holding findest du hier.
Die Holding ist keine eigene Rechtsform, du kannst das „haltende“ Unternehmen (die Holding) ganz einfach als Kapitalgesellschaft – UG, GmbH oder AG – gründen. Hierfür ist kein spezieller Notarvertrag notwendig, Unternehmenszweck der Gesellschaft ist dann „Die Verwaltung eigenen Vermögens und der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte“.
Vorteile und Nachteile bedenken
Bedenke, dass es zwar viele steuerliche und organisatorische Vorteile gibt, aber auch einige Nachteile wie hohe Kosten und Verwaltungsaufwand. Ob und welche Form der Holding sich für dich lohnt, ist eine Einzelfallentscheidung. Diese solltest du nicht leichtfertig treffen.
Du kannst für die Gründung deiner Holding bzw. dem untergliederten Tochterunternehmen alle Formen der Kapitalgesellschaften wählen, dies sind:
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Limited (Ltd) – Vorbild der UG in Deutschland
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
Dabei ist es dir frei überlassen, welche Form die Holding aufweist und welche die Tochterfirma. Hier muss die Holding auch keineswegs eine „höherwertige“ Kapitalgesellschaft sein. Du kannst zum Beispiel eine „ABC Holding Ltd“ gründen, welche dann eine „ABC Operativ AG“ unter sich als Tochterfirma hat.
Chronologisch gesehen muss zunächst die Holding gegründet werden. Hier kannst du als Person Gesellschafter sein. Die Holding kannst du auch als UG gründen, obwohl die Tochtergesellschaft als AG oder GmbH gegründet wurde.
Ist die Holding gegründet, wird nun die Tochtergesellschaft gegründet. Dies kann übrigens in einem Abwasch an einem einzigen Notartermin durchgeführt werden. Nun gründet deine Holding die Tochterfirma, deine Holding ist dann Gesellschafterin der Tochtergesellschaft. Dies mag zunächst verwirrend klingen, aber eine Kapitalgesellschaft ist auch nichts anderes als eine Person (juristische Person), somit kann auch sie Träger von Rechten und Pflichten sein wie ein Mensch (natürliche Person).
Wenn du sowohl die Holding als auch die Tochtergesellschaft als GmbH gründest, ist beides mal ein Stammkapital von 25.000 Euro notwendig. Hier musst du allerdings keinesfalls direkt 50.000 Euro auf den Tisch legen, denn das Stammkapital für die Tochtergesellschaft übernimmst ja nicht du als natürliche Person, sondern deine Holding-Gesellschaft als juristische Person.
Du zahlst also das Stammkapital in deine Holding, diese zahlt dann ihr Stammkapital an der Tochterfirma. Es ist zudem ausreichend, dass nur die Hälfte des Stammkapitals sofort geleistet wird. Es reichen also 12.500 Euro pro GmbH. Somit ist es möglich, dass du faktisch gesehen, mit nur 12.500€ zwei GmbH mithilfe der Holding-Struktur gründest (weitere Gründungskosten außen vor).
Bedenke hier aber, dass dann kein Geld mehr in deiner Holding wäre, sie also abgewickelt werden müsste. Hier kannst du aber einfach ein höheres Stammkapital wählen, einen Kredit in die Holding geben oder das untergliederte Unternehmen erstmal als UG gründen, um Kosten zu sparen.
Die Veröffentlichung im Handelsregister übernimmt der Notar. Beim Gewerbeamt musst du deine Holding nicht immer anmelden. Wenn deine Holding nicht aktiv am Geschäft teilnimmt, so zum Beispiel bei der Finanz-Holding, ist sie unter Umständen kein Gewerbe. Dies solltest du im Vorhinein kurz mit deinem Steuerberater besprechen, da dein örtliches Gewerbeamt erstmal eine Anmeldung fordern wird.
Wie bei jeder anderen Kapitalgesellschaft musst du auch für deine Holding Handelskammer-Beiträge bezahlen und dich beim Transparenzregister anmelden. Auch bekommt deine Holding und deine Tochterfirma jeweils eine eigene Steuernummer vom Finanzamt, hier ist es notwendig.
Da eine Kapitalgesellschaft nicht selbst handeln kann, benötigt sie einen Geschäftsführer. Dies muss – nicht wie bei der Gesellschafterstellung – zwingend eine natürliche Person sein. Hier kannst du natürlich für beide Unternehmen die Geschäftsführung übernehmen.
Eine Zusammenfassung und unsere Meinung zur Holding-Gründung findest du hier.