Wie gründe ich eine Holding?

by Timm Westmark
Wie gründe ich eine Holding?

Du weißt, dass du mal mehrere Unternehmen gründen möchtest oder du führst bereits eine erfolgreiche GmbH oder AG und möchtest einen weiteren Geschäftszweig oder Niederlassung erschließen?

Dann solltest du jetzt hier aufmerksam weiterlesen, denn die Gründung einer Holding ist ein guter Weg, deine Geschäfte in eine Struktur zu bringen. Aber auch Steuervorteile spielen eine große Rolle.

1. Exkurs vorab: Was ist eine Holding?

Bevor wir mit der Gründung einer Holding fortfahren, ein kurzer Exkurs zur Holding an sich: Aufgabe der Holding ist es, Vermögen zu verwalten, darunter auch das Halten und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Weitere Infos zur Definition der Holding findest du hier.

2. Also zur Gründung der Holding

Die Holding ist keine eigene Rechtsform, du kannst das „haltende“ Unternehmen (die Holding) ganz einfach als Kapitalgesellschaft – UG, GmbH oder AG – gründen. Hierfür ist kein spezieller Notarvertrag notwendig, Unternehmenszweck der Gesellschaft ist dann „Die Verwaltung eigenen Vermögens und der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte“.

Insgesamt gibt es vier Varianten der Holding
  1. Operative Holding: Die Operative Holding ist, wie der Name schon sagt, handelnd tätig. Die Holding übernimmt aktiv und sichtbar die Geschäftsführung, währenddessen die untergliederten Tochterfirmen nur eine unterstützende Funktion übernehmen. Sie übernehmen einzelne Teilbereiche, wie zum Beispiel die Logistik, Marketing oder Kundenspupport – wirken also wie outgesourcte Leistungen. Die operative Holding ist dann zum Beispiel der Verkäufer eines Produktes, sodass der Käufer mit den Tochterfirmen in der Regel nicht sichtbar in Kontakt kommt.
  1. Management-Holding: Diese Variante empfiehlt sich bei der Gründung einer Holding, wenn die Muttergesellschaft, die Holding, das Management, also die Steuerung und Überwachung der einzelnen untergliederten Tochterfirmen übernehmen soll. Die Tochtergesellschaften bleiben dabei unabhängig und treten, im Gegensatz zur Operativen Holding, auch außenwirksam in der Geschäftsführung auf. Ein Beispiel: Du bist im Automobilbereich tätig, ein Unternehmenszweig besteht aus dem Verkauf von Trucks, der andere aus privaten Kleinwagen. Hier kann es aus strukturellen Gründen Sinn machen, diese beiden Zweige zu trennen. Überwachen und Steuern wird dies dann deine Management-Holding.
  1. Organisatorische Holding: Wenn du überlegst, einen neuen Geschäftsbereich zu eröffnen, dies aber mit gewissen Risiken verbunden ist, kann sich die Gründung einer Organisatorischen Holding für dich lohnen. Hier kannst du den Vorteil Haftungsbegrenzung ausnutzen. Sollte dieser Unternehmenszweig fehlschlagen, musst du nur die Gesellschaft abwickeln und auflösen. Dabei gerät deine Holding-Gesellschaft und etwaige andere Tochtergesellschaften nicht ins Wanken bzw. sind davon nicht betroffen.
  1. Finanz-Holding / Vermögens-Holding: Diese Art der Holding wird oft auch als sogenannte „Spardosen-GmbH“ bezeichnet. Natürlich ist auch jede andere Art von Kapitalgesellschaft möglich. Bei Gründung dieser Variante einer Holding steht die Steueroptimierung im Vordergrund. Ziel ist es, Anteile an Unternehmen zu kaufen oder verkaufen bzw. Gewinne von diesen einzufahren. Hier sind enorme Steuervorteile möglich, vor allem wenn die Gewinne in Aktien oder andere Beteiligungen erneut investiert werden. Daher kommt auch die Bezeichnung „Spardosen-GmbH“. Welche Steuervorteile genau möglich sind und auf was zu achten ist, erfährst du hier.
  1. Strategie-Holding: Bei der Strategie-Holding steht, wie bei der Management-Holding, das Management von oben nach unten in die Tochtergesellschaften im Fokus. Dabei geht es aber vor allem um eine einheitliche Außenwirkung und -darstellung der Gesellschaften als Einheit. Ein Beispiel wäre hier die Organisation eines Franchise-Systems.

Vorteile und Nachteile bedenken

Bedenke, dass es zwar viele steuerliche und organisatorische Vorteile gibt, aber auch einige Nachteile wie hohe Kosten und Verwaltungsaufwand. Ob und welche Form der Holding sich für dich lohnt, ist eine Einzelfallentscheidung. Diese solltest du nicht leichtfertig treffen.

3. Welche Rechtsformen kann ich für die Gründung einer Holding wählen?

Du kannst für die Gründung deiner Holding bzw. dem untergliederten Tochterunternehmen alle Formen der Kapitalgesellschaften wählen, dies sind:

  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Limited (Ltd) – Vorbild der UG in Deutschland
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)

Dabei ist es dir frei überlassen, welche Form die Holding aufweist und welche die Tochterfirma. Hier muss die Holding auch keineswegs eine „höherwertige“ Kapitalgesellschaft sein. Du kannst zum Beispiel eine „ABC Holding Ltd“ gründen, welche dann eine „ABC Operativ AG“ unter sich als Tochterfirma hat.

4. Der Ablauf der Gründung der Holding

Chronologisch gesehen muss zunächst die Holding gegründet werden. Hier kannst du als Person Gesellschafter sein. Die Holding kannst du auch als UG gründen, obwohl die Tochtergesellschaft als AG oder GmbH gegründet wurde.

Ist die Holding gegründet, wird nun die Tochtergesellschaft gegründet. Dies kann übrigens in einem Abwasch an einem einzigen Notartermin durchgeführt werden. Nun gründet deine Holding die Tochterfirma, deine Holding ist dann Gesellschafterin der Tochtergesellschaft. Dies mag zunächst verwirrend klingen, aber eine Kapitalgesellschaft ist auch nichts anderes als eine Person (juristische Person), somit kann auch sie Träger von Rechten und Pflichten sein wie ein Mensch (natürliche Person).

Wenn du sowohl die Holding als auch die Tochtergesellschaft als GmbH gründest, ist beides mal ein Stammkapital von 25.000 Euro notwendig. Hier musst du allerdings keinesfalls direkt 50.000 Euro auf den Tisch legen, denn das Stammkapital für die Tochtergesellschaft übernimmst ja nicht du als natürliche Person, sondern deine Holding-Gesellschaft als juristische Person.

Du zahlst also das Stammkapital in deine Holding, diese zahlt dann ihr Stammkapital an der Tochterfirma. Es ist zudem ausreichend, dass nur die Hälfte des Stammkapitals sofort geleistet wird. Es reichen also 12.500 Euro pro GmbH. Somit ist es möglich, dass du faktisch gesehen, mit nur 12.500€ zwei GmbH mithilfe der Holding-Struktur gründest (weitere Gründungskosten außen vor).

Bedenke hier aber, dass dann kein Geld mehr in deiner Holding wäre, sie also abgewickelt werden müsste. Hier kannst du aber einfach ein höheres Stammkapital wählen, einen Kredit in die Holding geben oder das untergliederte Unternehmen erstmal als UG gründen, um Kosten zu sparen.

5. Was ist mit den Behörden wie Handelsregister und Gewerbeamt?

Die Veröffentlichung im Handelsregister übernimmt der Notar. Beim Gewerbeamt musst du deine Holding nicht immer anmelden. Wenn deine Holding nicht aktiv am Geschäft teilnimmt, so zum Beispiel bei der Finanz-Holding, ist sie unter Umständen kein Gewerbe. Dies solltest du im Vorhinein kurz mit deinem Steuerberater besprechen, da dein örtliches Gewerbeamt erstmal eine Anmeldung fordern wird.

Wie bei jeder anderen Kapitalgesellschaft musst du auch für deine Holding Handelskammer-Beiträge bezahlen und dich beim Transparenzregister anmelden. Auch bekommt deine Holding und deine Tochterfirma jeweils eine eigene Steuernummer vom Finanzamt, hier ist es notwendig.

6. Was ist mit der Geschäftsführung der Holding?

Da eine Kapitalgesellschaft nicht selbst handeln kann, benötigt sie einen Geschäftsführer. Dies muss – nicht wie bei der Gesellschafterstellung – zwingend eine natürliche Person sein. Hier kannst du natürlich für beide Unternehmen die Geschäftsführung übernehmen.

Zusammenfassung & Fazit

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