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GmbH-Gewinnausschüttung: Wie funktioniert das eigentlich?

Die Gewinnausschüttung einer GmbH ist ein entscheidender Prozess, der sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Aspekte berücksichtigen muss. Eine gut durchdachte Verwendung des erwirtschafteten Gewinns kann das Unternehmen stärken und den Gesellschaftern zugutekommen.

Wir erläutern die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung und beleuchten wichtige Aspekte für eine sinnvolle Gewinnausschüttung. Zudem werden häufige Fehler und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten behandelt, um Unternehmen und Gesellschaftern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Erfahre, welche Faktoren bei der Gewinnausschüttung von Bedeutung sind und wie eine erfolgreiche Planung gelingen kann.

Autor: Christopher Lehmann
Schweizer/Deutscher Unternehmer

Was ist der Unterschied zwischen Gewinnverteilung und Gewinnausschüttung?

Diese Begriffe werden oft fälschlicherweise synonym verwendet.

Die Gewinnverteilung bezieht sich auf die Aufteilung der Gewinne unter den Gesellschaftern, basierend auf ihren Unternehmensanteilen. Dabei kann eine disquotale Gewinnverteilung durch einen Beschluss festgelegt werden, um ein anderes Ausschüttungsverhältnis zu vereinbaren. Die Gewinnausschüttung hingegen betrifft die tatsächliche Auszahlung der aufgeteilten Gewinne an die Gesellschafter.

Für die Gewinnausschüttung wird ein Gewinnausschüttungsbeschluss benötigt, der von der Mehrheit der Gesellschafter befürwortet werden muss. Ohne diesen Beschluss verbleiben die Gewinne in der Gesellschaft und werden als sogenannte Gewinn-Thesaurierung bezeichnet.

Wann darf ich Gewinne ausschütten?

In einem Wirtschaftsjahr, in dem eine GmbH einen Gewinn erwirtschaftet hat, müssen zunächst Verluste aus früheren Jahren ausgeglichen werden. Erst danach kann über die Verwendung des darüber hinausgehenden Gewinns entschieden werden. Die Handlungsmöglichkeiten liegen grundsätzlich in der Hand der Gesellschaft und können je nach Gesellschaftsvertrag oder gesetzlichen Vorschriften variieren.

Es gibt drei grundlegende Handlungsmöglichkeiten:

Ausschüttung an die Gesellschafter: Die GmbH kann beschließen, einen Teil oder den gesamten Gewinn an die Gesellschafter auszuschütten. Die Höhe der Ausschüttung hängt von den jeweiligen Anteilen der Gesellschafter am Unternehmen ab.

Vortrag des Gewinns: Die GmbH kann den Gewinn auch als Rücklage im Unternehmen behalten, um ihn in den Folgejahren für Investitionen, Expansion oder andere Zwecke zu nutzen. In diesem Fall wird der Gewinn in der Bilanz als „Gewinnvortrag“ ausgewiesen.

Einlage in eine Gewinnrücklage: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Teil des Gewinns in eine gesetzliche oder freiwillige Gewinnrücklage einzustellen. Diese Rücklage dient dazu, das Eigenkapital der GmbH zu stärken und als finanzielle Sicherheit für zukünftige Herausforderungen zu dienen.

Oftmals kombinieren GmbHs diese Möglichkeiten, indem sie einen Teil des Gewinns ausschütten, einen Teil vortragen und einen weiteren Teil in eine Gewinnrücklage einstellen.

Wann ist eine Gewinnausschüttung sinnvoll?

Bevor eine Gewinnausschüttung in Betracht gezogen wird, ist es wichtig, die wirtschaftlichen Auswirkungen für das Unternehmen zu bedenken. Eine Ausschüttung entzieht der GmbH Liquidität, was bei verschiedenen Situationen wie Leistungen gegenüber der GmbH ohne Vorkasse oder bei der Aufnahme von Fremdkapital berücksichtigt werden sollte. Zudem kann eine Gewinnrücklage in späteren Jahren nicht ohne Weiteres ausgeschüttet werden, wenn Verluste erwirtschaftet wurden.

Ausnahmen von der freien Verfügbarkeit über den Gewinn

Die Verwendung des Gewinns kann durch den Gesellschaftsvertrag oder gesetzliche Vorschriften eingeschränkt sein. Einige wichtige Einschränkungen sind:

Grundsatz der Kapitalerhaltung: Der Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden, wenn dadurch das Stammkapital der GmbH unterschritten wird.

Zwingende Vorschriften im Gesellschaftsvertrag: Wenn der Gesellschaftsvertrag festlegt, dass bestimmte Prozentsätze des Gewinns an die Gesellschafter auszuschütten sind, müssen diese Regelungen berücksichtigt werden.

Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt): Hier gilt eine besondere Ausschüttungsschranke, wonach höchstens 3/4 des Gewinns ausgeschüttet werden dürfen, während 1/4 in eine gesetzliche Rücklage einzustellen ist. Diese Regelung dient dem Gläubigerschutz.

Formale Anforderungen an den Beschluss über die Ergebnisverwendung

Gewinnausschüttungsbeschlüsse werden üblicherweise in Gesellschafterversammlungen getroffen, können aber auch schriftlich abgestimmt werden, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Es ist wichtig, die Fristen für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung einzuhalten, da Verstöße Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Die Frist für die Feststellung des Jahresabschlusses sollte nicht mit der Frist zur Aufstellung verwechselt werden. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt innerhalb von 6 Monaten für kleine GmbHs und innerhalb von 3 Monaten für mittelgroße und große GmbHs nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.

Die Entscheidung über die Gewinnausschüttung kann mit einfacher Mehrheit in der Gesellschafterversammlung getroffen werden. Das Gesetz sieht vor, dass ein Gesellschafter Anspruch auf die Auszahlung des gesamten ihm zuzurechnenden Gewinns hat, es sei denn, es wird ein Verwendungsbeschluss getroffen, der eine Vollausschüttung nicht zulässt.

Inkongruente Gewinnausschüttung: Mehr Gestaltungsspielraum für Gesellschafter

Es besteht die Möglichkeit, dass sich Gesellschafter einer GmbH auf Gewinnausschüttungen verständigen, die von ihren Beteiligungsverhältnissen abweichen. Dies eröffnet steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die jedoch nicht dazu genutzt werden sollten, Gewinne systematisch dorthin zu verlagern, wo die niedrigste Besteuerung stattfindet. Solche Abweichungen von den Beteiligungsverhältnissen werden in folgenden Fällen akzeptiert:

Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag: Wenn die inkongruente Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist.

Jährlicher Beschluss: Wenn die Gesellschafter auf der Grundlage einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag jährlich über die abweichende Gewinnverteilung entscheiden können (Mehrheitsvotum).

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gewinne nicht systematisch dorthin verlagert werden dürfen, wo die niedrigste Besteuerung stattfindet. In solchen Fällen könnten Finanzbehörden Gestaltungsmissbrauch erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Die Möglichkeit der inkongruenten Gewinnausschüttung kann für Gesellschafter nützlich sein, wenn steuerliche Gestaltungsoptionen gewünscht sind, zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung.

 

Der Beschluss über die Gewinnverwendung sollte einem bestimmten Ablaufplan folgen, der die Fristen und die Beteiligung der Gesellschafter festlegt. Die Einhaltung dieser Schritte ist wichtig, um rechtliche und steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Gehalt erhöhen oder Gewinnausschüttung: Was ist für GmbH-Gesellschafter bezüglich Steuern günstiger?

Die Entscheidung zwischen einer Gehaltserhöhung und einer Gewinnausschüttung kann steuerliche Auswirkungen haben. Je nach persönlichem Steuersatz und den Werbungskosten kann es vorteilhafter sein, das Gehalt zu erhöhen oder die Gewinne auszuschütten. Beide Varianten haben unterschiedliche steuerliche Auswirkungen:

Gehaltserhöhung: Eine Gehaltserhöhung führt zu einer Erhöhung der Lohnaufwendungen des Unternehmens, wodurch der Gewinn gemindert wird. Das erhöhte Gehalt unterliegt der persönlichen Einkommensteuer des Gesellschafters.

Gewinnausschüttung: Eine Gewinnausschüttung wird mit der Kapitalertragssteuer (25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert. Die Höhe der Kapitalertragssteuer kann von individuellen Faktoren wie Freibeträgen und Werbungskosten abhängen.

Holding-Struktur und Gewinnausschüttung

Eine Holdingstruktur bietet mehrere Vorteile in Bezug auf Gewinnausschüttungen. Eine Holding ist ein Unternehmen, das die Anteile an anderen Unternehmen besitzt und somit die Kontrolle über diese Tochterunternehmen ausübt. Die Gewinnausschüttung bezieht sich auf die Verteilung der erzielten Gewinne an die Gesellschafter oder Aktionäre. Die Vorteile einer Holding im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen sind wie folgt:

Steuerliche Vorteile: Durch die Nutzung verschiedener Steuervorschriften kann die Holding effizientere Besteuerung ermöglichen, was zu höheren verbleibenden Gewinnen führt.

Optimierung der Kapitalstruktur: Die Holding kann die Kapitalstruktur ihrer Tochtergesellschaften optimieren, um die Gewinnausschüttungen zu maximieren.

Risikodiversifikation: Durch die Vielfalt der Tochterunternehmen kann die Holding Risiken besser diversifizieren und mögliche Verluste ausgleichen.

Flexibilität bei Ausschüttungen: Die Holding kann entscheiden, ob Gewinne für Wachstum, Investitionen oder Ausschüttungen verwendet werden.

Effiziente Nutzung von Beteiligungen: Gewinne aus Tochtergesellschaften können für weitere Investitionen oder Unternehmenserwerb genutzt werden, um das Portfolio zu erweitern.

Steuerliche Vorteile einer Holding-GmbH bei der Gewinnausschüttung

Eine Holding-GmbH, die Anteile an operativen Tochtergesellschaften besitzt, kann erhebliche steuerliche Vorteile nutzen, wenn sie bestimmte Beteiligungsbedingungen erfüllt. Wenn die Holding-GmbH beispielsweise mindestens 15 % der Anteile an einer Tochtergesellschaft hält, greift eine spezielle Steuerregelung, die dazu führt, dass 95 % der von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividenden steuerfrei für die Holding sind.

Nur auf die verbleibenden 5 % der Dividenden werden Steuern erhoben, nämlich Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer, einschließlich des Solidaritätszuschlags. Die Höhe dieser Steuern beträgt normalerweise zusammen etwa 30 %. Daraus ergibt sich eine äußerst vorteilhafte Situation für die Holding-GmbH: Die steuerpflichtigen 5 % der Dividenden werden effektiv nur mit etwa 1,5 bis 2 % besteuert.

Diese Steuerstruktur bietet bedeutende Einsparungen für die Holding-GmbH. Durch die steuerfreien Dividenden kann die Holding einen Großteil der erzielten Gewinne aus den Tochtergesellschaften behalten und für weitere Investitionen, Wachstum oder Ausschüttungen an ihre eigenen Anteilseigner verwenden.

Welche Fehler sollten bei der Gewinnausschüttung vermieden werden?

Bei der Gewinnausschüttung einer GmbH können einige Fehler vermieden werden, um rechtliche und steuerliche Probleme zu verhindern:

Fehlende Gewinnausschüttungsbeschlüsse: Auch wenn alle Anteile an der GmbH einem Gesellschafter gehören, ist ein formeller Gewinnausschüttungsbeschluss erforderlich. Dieser sollte in der Gesellschafterversammlung oder durch schriftliche Zustimmung aller Gesellschafter erfolgen.

Falsche Ausschüttungsreihenfolge: Bei der Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist es wichtig, dass zuerst alle steuerpflichtigen Erträge ausgezahlt werden, bevor steuerfreie Gewinne ausgeschüttet werden.

Fehlender Ausschüttungsplan: Wenn in der GmbH über Jahre hinweg hohe Gewinne angesammelt werden, ist ein Ausschüttungsplan empfehlenswert. Dieser legt fest, über welchen Zeitraum die Gewinne ausgeschüttet werden, um die Besteuerung zu optimieren.

Verdeckte Gewinnausschüttung: Die verdeckte Gewinnausschüttung bezieht sich auf bestimmte Zahlungen oder Vorteile, die an Gesellschafter oder nahestehende Personen fließen, aber nicht als offizielle Gewinnausschüttung deklariert werden. Diese Art der Gewinnausschüttung ist „verdeckt“, weil sie nicht transparent und offensichtlich ist, sondern hinter dem Anschein einer anderen Rechtsgrundlage oder Vertragsgestaltung verborgen ist. kann steuerrechtliche Konsequenzen haben, da sie dazu führen kann, dass die verdeckt ausgeschütteten Beträge als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt werden. Dies kann zu einer höheren steuerlichen Belastung für das Unternehmen führen. Zudem kann die verdeckte Gewinnausschüttung eine steuerpflichtige Einkommenszuwendung für den Gesellschafter darstellen, die er in seiner persönlichen Steuererklärung angeben muss.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass die Gewinnausschüttung einer GmbH von verschiedenen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Faktoren abhängt. Die Entscheidung darüber, wie Gewinne verwendet werden, sollte sorgfältig getroffen und geplant werden, um die Interessen der Gesellschafter, die finanzielle Stabilität des Unternehmens und die steuerlichen Auswirkungen in Einklang zu bringen. Eine professionelle Beratung durch einen Steuerexperten oder Rechtsanwalt kann dabei von großem Nutzen sein, um mögliche Risiken zu minimieren und die beste Vorgehensweise zu finden.