Das Einkommen und das Elterngeld
Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, das das Leben von Eltern grundlegend verändert. Neben all den neuen Erfahrungen und Herausforderungen, die mit der Elternschaft einhergehen, spielt auch die finanzielle Absicherung eine wichtige Rolle. Hier kommt das Elterngeld ins Spiel, eine staatliche Leistung, die Eltern dabei unterstützt, den Einkommensverlust während der Zeit nach der Geburt auszugleichen.

Autor: Timm Westmark
Unternehmer
Das Elterngeld ist eine dynamische Leistung, die an das vorherige Erwerbseinkommen der Eltern anknüpft. Es soll sicherstellen, dass Eltern in dieser Zeit ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um sich um ihr Kind zu kümmern, ohne dabei große Einbußen im Haushaltseinkommen hinnehmen zu müssen. Doch wie hoch ist das ausgezahlte Elterngeld eigentlich und wie viel steht einem Elternteil zu?
Die Höhe des Elterngeldes wird auf Grundlage des Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes berechnet. Die Leistung beträgt in der Regel 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens. Allerdings gibt es sowohl einen Mindestbetrag als auch einen Höchstbetrag für das Elterngeld.
Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro pro Monat und wird unabhängig vom vorherigen Erwerbseinkommen gezahlt. Das bedeutet, dass auch Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren oder nur ein sehr geringes Einkommen hatten, Anspruch auf diesen Betrag haben. Es ist wichtig zu beachten, dass der Mindestbetrag für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes gilt.
Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1800 Euro pro Monat und entspricht 67 % von maximal 2700 Euro, die als berücksichtigungsfähiges Einkommen angesehen werden. Das bedeutet, dass Eltern mit einem höheren Einkommen zwar einen höheren Prozentsatz erhalten, aber auf maximal 1800 Euro begrenzt sind.
Für Geringverdiener gibt es eine besondere Regelung. Wenn das Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1000 Euro monatlich lag, wird die Substitutionsrate von 67 % auf bis zu 100 % erhöht. Für jeden Euro, den das Einkommen unter 1000 Euro liegt, steigt die Substitutionsrate um 0,1 Prozent.
Auch Teilzeitarbeitende haben Anspruch auf Elterngeld. Wenn die Teilzeittätigkeit nicht mehr als 30 Wochenstunden umfasst und das Einkommen vor der Geburt maximal 2700 Euro beträgt, erhält die betreuende Person 67 % des entfallenden Teileinkommens.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Geschwisterbonus. Wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Geburt eines Kindes ein weiteres Kind geboren wird, erhält man zusätzlich zum neuen Elterngeld einen Anspruch auf den Geschwisterbonus. Dieser Bonus wird auf Basis des Vergleichs der möglichen Elterngelder für das ältere und das jüngere Kind berechnet. Das Elterngeld des jüngeren Kindes wird um die Hälfte dieses Unterschiedsbetrags erhöht.
Bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld um jeweils 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind erhöht.
Es gibt jedoch auch bestimmte Grenzen für den Anspruch auf Elterngeld. Wenn das Einkommen so hoch ist, dass die sogenannte „Reichensteuer“ an das Finanzamt gezahlt werden muss, besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Dies betrifft Alleinerziehende, die im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 250.000 Euro versteuern mussten, und gemeinsam erziehende Eltern, die zusammen mehr als 500.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschüsse sowie beamtenrechtliche Bezüge auf das Elterngeld angerechnet werden. In den ersten beiden Monaten nach der Geburt erhält die Mutter Mutterschaftsgeld, das zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss 100 % des vorherigen Einkommens abdeckt. In dieser Zeit bekommt sie kein Elterngeld. Wenn der Vater währenddessen Elternzeit nimmt und Elterngeld bezieht, werden bereits vier von vierzehn Monaten Elterngeld verbraucht.
Es gibt also verschiedene Faktoren, die die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Es ist ratsam, den Elterngeldrechner auf der Website des Familienportals zu nutzen, um eine genaue Berechnung zu erhalten. Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, was bedeuten kann, dass es zu Steuernachzahlungen kommen kann.
Fazit
Insgesamt ist das Elterngeld eine wertvolle Unterstützung für Familien und trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in der Zeit nach der Geburt zu verringern. Es ist ratsam, sich vorher gut über die Ansprüche und Berechnungen zu informieren, um die finanzielle Unterstützung optimal nutzen zu können. Der Elterngeldrechner auf der Website des Familienportals kann dabei eine hilfreiche Orientierung bieten.